Weisungen/Richtlinien des SC Obergoms
Folgende Richtlinien gelten für die Bezahlung des Startgeldes der Athletinnen und Athleten des SCO, welche:
- Vereinsmitglied (Mitgliederbeitrag bezahlt.)
- Lizenz lautend auf den Namen SC Obergoms.
- Athletenerklärung ausgefüllt für FIS-Lizenz und die Richtlinien der Athleten-erklärung respektieren und einhalten.
- unter dem Namen SC Obergoms starten und rangiert sind.
- Tragen der offiziellen Vereinsbekleidung, ausgenommen Ski Valais/RLZ
Ausgenommen von den oben erwähnten Richtlinien sind:
- Startgelder für Suisse Loppet-Veranstaltungen.
- Startgelder für nicht offizielle Anlässe (nicht im Terminkalender Swiss-Ski).
- Kosten von nicht zurückgegebenen Startnummern oder Transponder werden der Athletin oder dem Athleten jeweils in Rechnung gestellt.
- Bezahlte Startgelder werden bei Nichtstart in Rechnung gestellt, wenn der Veranstalter die Abmeldung nicht akzeptiert. In der Regel wird ein Arztzeugnis verlangt.
Folgende Richtlinien gelten für die Ausbezahlung an die Athleten und Athletinnen:
- Ein Beitrag wird an ein Verbands-Trainingslager (Ski Valais/RLZ) der jeweils laufenden Saison bezahlt.
- Die Lizenz auf den SCO lautet und für den SCO starten und rangiert sind.
- Auf dem Rückerstattungsformular alle Punkte korrekt ausgefüllt sind und bis am 10. April des jeweils laufenden Vereinsjahres retourniert werden.
- Dem Rückerstattungsformular müssen die Quittungen des Lagers beigelegt werden.
Ausgenommen von oben erwähnten Richtlinien sind:
- Reisekosten zum Lagerort.
- Transportkosten auf Gletscher etc.
- Verbandslager, welche durch den Verband bezahlt werden.
- Lager der Ausbildungsgruppe RLZ
- Vereinslager des SCO.
Beitrag für Trainingslager pro Tag
- Damen / Herren = CHF 50.00
- Jug. / Jun. = CHF 50.00
Folgende Richtlinien gelten für die Auszahlung an die Athletinnen und Athleten:
- Swiss-Ski-/FIS-Lizenz der laufenden Saison lautend auf den Namen SC Obergoms.
- Auf dem Rückerstattungsformular alle Punkte korrekt ausgefüllt sind und bis am 10. April des jeweils laufenden Vereinsjahres retourniert werden.
- Dem Rückerstattungsformular müssen beigelegt werden:
- Ausgefülltes Formular Beitrag Übernachtung SM.
- Quittung des Hotels/Unterkunft
- Die oben erwähnten Punkte gelten nur für effektiv ausgeschriebene Meisterschaften (LL & Biathlon)
- Bei eintägiger Teilnahme wird das Mittagessen gegen Quittung vergütet.
Übernachtungspauschale
- Nach Aufwand bis max. CHF 100.00 pro Übernachtung
Die Anzahl der Übernachtungen darf die Anzahl an Wettkampftagen nicht übersteigen. Ausgenommen von oben erwähnten Richtlinien sind die Reisespesen an die Meisterschaften.
Folgende Richtlinien gelten für die Auszahlung von Prämien an die Athletinnen und Athleten:
- Prämien werden nur an Athletinnen und Athleten ausbezahlt, welche sich für den SC Obergoms einsetzen und unter dem Namen SC Obergoms starten und rangiert sind.
- Prämien werden nur an Athletinnen und Athleten ausbezahlt, welche an der Generalversammlung anwesend sind.
- Als Absenzen gelten Auslandaufenthalt, Unfall und Krankheit. Entschuldigungen werden nur in schriftlicher Form vor der Generalversammlung akzeptiert.
- Für spezielle Leistungen kann der Vorstand des SC Obergoms zusätzliche Prämien auszahlen.
Erfolgsprämien
Für nachfolgende Wettkämpfe werden Erfolgsprämien bezahlt:
Schweizermeisterschaften Einzelwettkämpfe
Rang |
Damen / Herren |
Jug. / Jun. 1) |
U16/U15 2) |
1 |
CHF 500.00 |
CHF 250.00 |
CHF 100.00 |
2 |
CHF 300.00 |
CHF 150.00 |
CHF 80.00 |
3 |
CHF 200.00 |
CHF 100.00 |
CHF 60.00 |
4 |
CHF 100.00 |
CHF 80.00 |
CHF 50.00 |
5 |
CHF 80.00 |
CHF 60.00 |
CHF 40.00 |
6 - 10 |
CHF 50.00 |
CHF 50.00 |
CHF 30.00 |
1) Es gilt die effektive Alters-Kategorie.
2) Es gilt die Gesamtwertung der U16 (LL) oder U15 (Biathlon) und nicht die Jahrgangs-kategorie.
Schweizermeisterschaften Staffelwettkämpfe pro Staffel
Rang |
Damen / Herren |
Jug. / Jun |
U16/U14 – U15/13 1) |
1 |
CHF 300.00 |
CHF 240.00 |
CHF 120.00 |
2 |
CHF 210.00 |
CHF 120.00 |
CHF 90.00 |
3 |
CHF 120.00 |
CHF 90.00 |
CHF 60.00 |
1) Bei Verbandsstaffeln wird pro AthletIn anteilsmässig ausbezahlt.
Weltcup-Punkte
Rang |
Damen Herren |
U23 D / H |
Juniorinnen Junioren |
Jugend |
Staffeln 2) |
1 |
CHF 1’000.00 |
CHF 800.00 |
CHF 600.00 |
CHF 400.00 |
CHF 500.00 |
2 |
CHF 900.00 |
CHF 700.00 |
CHF 450.00 |
CHF 450.00 |
CHF 450.00 |
3 |
CHF 800.00 |
CHF 600.00 |
CHF 400.00 |
CHF 400.00 |
CHF 400.00 |
4 |
CHF 700.00 |
CHF 500.00 |
CHF 350.00 |
CHF 350.00 |
|
5 |
CHF 600.00 |
CHF 400.00 |
CHF 300.00 |
CHF 300.00 |
|
6 |
CHF 500.00 |
CHF 300.00 |
CHF 250.00 |
CHF 250.00 |
|
7 |
CHF 400.00 |
CHF 250.00 |
CHF 200.00 |
CHF 200.00 |
|
8 |
CHF 300.00 |
CHF 200.00 |
CHF 150.00 |
CHF 150.00 |
|
9 + 10 |
CHF 250.00 |
CHF 150.00 |
CHF 100.00 |
CHF 100.00 |
|
2) Pro Staffelmitglied
Olympische Winterspiele
Rang |
Damen / Herren |
Staffeln 2) |
1 |
CHF 1’500.00 |
CHF 500.00 |
2 |
CHF 1’400.00 |
CHF 450.00 |
3 |
CHF 1’300.00 |
CHF 400.00 |
4 |
CHF 1’200.00 |
|
5 |
CHF 1’100.00 |
|
6 |
CHF 1’000.00 |
|
7 |
CHF 900.00 |
|
8 |
CHF 800.00 |
|
9 |
CHF 700.00 |
|
10 |
CHF 600.00 |
|
2) Pro Staffelmitglied
Folgende Richtlinien gelten für die Vermietung eines Luftgewehrs:
- Die Vermietung ist ausschliesslich den Challenger-Kategorien vorbehalten (U13/ U15)
- Mietvertrag muss von einem Elternteil und dem JO unterschrieben werden.
- Das Luftgewehr bleibt in jedem Fall Eigentum des SC Obergoms.
- Teilnahme an den offiziellen Trainings des SC Obergoms. Das Luftgewehr muss bei jedem Schiesstraining vor Ort sein und steht bei Bedarf auch den anderen Trainingsgruppen zur Verfügung.
- Swiss-Ski Lizenz der laufenden Saison lautet auf den Stammclub SC Obergoms.
- Einhalten des Reglements der Benützung des Biathlonstandes.
- Teilnahme an mindestens 4 Challenger-Wettkämpfen pro Saison (inkl. Final).
- Dem Luftgewehr ist entsprechend Sorge zu tragen. Kosten von mutwilligen Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters resp. des gesetzlichen Vertreters.
- Verlorene Materialteile müssen durch den Mieter ersetzt werden.
- Luftgewehr darf nicht an Drittpersonen weitergegeben werden. Es ist ausschliesslich für den Eigengebrauch bestimmt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der SCO vor, das Gewehr unverzüglich zurückzufordern.
- Das Luftgewehr ist eine Sportwaffe. Es gelten für Transport- und Benützung des Gewehres die gesetzlichen Bestimmungen resp. die Regelungen der IBU und von Swiss Ski.
- Das Luftgewehr wird auf eigene Gefahr und Verantwortung benützt. Bei unsachgemässer Benützung oder Unfällen obliegt die gesamte Haftung beim Nutzer des Luftgewehres resp. dessen gesetzlichen Vertreters. Der SC Obergoms lehnt jede Haftung ab.
- Das Luftgewehr wird am 1. Biathlonsommertraining ausgehändigt und am letzten Wintertraining zur Kontrolle und Revision abgegeben.
Gewehrmiete pro Vereinsjahr beträgt: CHF 280.-
Folgende Richtlinien gelten für den Bezug von Rollski (Miete):
- Die Vermietung ist grundsätzlich den Jugendlichen bis U16 vorbehalten (ausgenommen RLZ-Athleten).
- Die Rollski bleiben Eigentum des SC Obergoms.
- Den Rollski’s ist entsprechend Sorge zu tragen. Kosten von mutwilligen Be-schädigungen gehen zulasten des Mieters resp. des gesetzlichen Vertreters.
- Rollski dürfen nicht an Drittpersonen weitergegeben werden, resp. sind ausschliesslich für den Eigengebrauch bestimmt.
- Für das Rollskitraining besteht eine Helmtrage- und Brillen-Pflicht.
- Regelmässige Kontrolle durch den Mieter, respektive dem gesetzlichen Vertreter auf fehlende oder lose Schrauben an den Rädern zur eigenen Sicherheit.
- Weisung „Rollskilaufen auf öffentlichen Strassen“ beachten.
- Die Rollski werden gereinigt nach Ankündigung des Vereins zurückgeben.
Mietkosten
keine
Folgende Empfehlungen sind beim Rollskilaufen zu beachten:
- Jede Rollski laufende Person trainiert auf eigene Verantwortung und Gefahr.
- Rollskilaufen untersteht der Verkehrsregelungsverordnung und dem schweizerischen Verkehrsgesetz, es gelten speziellen die nachfolgenden Artikel:
Art. 50 Strassenbenützung
Fahrzeugähnliche Geräte dürfen als Verkehrsmittel verwendet, werden auf:
- den für die Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen wie Trottoirs, Fusswege, Längsstreifen für Fussgänger, Fussgängerzonen;
- Radwegen;
- der Fahrbahn von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen;
- der Fahrbahn von Nebenstrassen, wenn entlang der Strasse Trottoirs sowie Fuss- und Radwege fehlen und das Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Benutzung gering ist.
Art. 50a Verwendung als Verkehrsmittel
- Für die Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten gelten die für Fussgänger anwendbaren Verkehrsregeln.
- Die Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten müssen die Geschwindigkeit und die Fahrweise stets den Umständen und den Besonderheiten des Geräts anpassen. Insbesondere müssen sie auf Fussgänger Rücksicht nehmen und diesen den Vortritt gewähren. Beim Überqueren der Fahrbahn dürfen sie nur im Schritttempo fahren.
- Sie müssen auf der Fahrbahn rechts fahren. Auf Radwegen haben sie die für die Radfahrer vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten.
- Nachts und wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, sind fahrzeugähnliche Geräte oder ihre Benützer auf der Fahrbahn und auf Radwegen mit einem nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtendem, gut erkennbarem Licht zu versehen.
- Im Wesentlichen heisst dies für uns:
- Helmpflicht!
- Kein Rollskitraining auf Hauptstrassen!
- Bezogen aufs Goms heisst dies: Die Strasse Brig bis Grimsel- resp. Furkapass ist eine Hauptstrasse und somit tabu für Rollskitraining!
- Erlaubt sind Nebenstrassen wie die Winterstrasse Geschinen bis Oberwald, der Nufenenpass, verkehrsarme Zubringerstrassen.
- Kein nebeneinander laufen!
- Die Polizei ist befugt zuwiderhandelnde Person/Organisationen zu büssen.
Folgende Richtlinien gelten für die Benützung des Vereinsbusses:
- Generell sind nur Fahrten im Auftrag des SCO gestattet. Das heisst:
- Der Vereinsbus wird nicht an andere Vereine oder Private weitergegeben oder vermietet.
- Der Vereinsbus steht wie folgt zur Verfügung für:
- Fahrten zum Besuch von externen Delegiertenversammlungen, Versammlungen und Sitzungen im Auftrag des Vorstandes, sofern der Bus nicht durch Wettkampfathleten besetzt ist.
- Fahrten an Wettkämpfe von offiziell ausgeschriebenen Rennen (Swiss-Ski-KWO-Terminkalender).
- Prioritäten der Benützung: Vereinsevents, Wettkämpfe Langlauf & Biathlon (Meisterschaften haben Vorrang), Trainings. Vorrang hat primär die JO-Gruppe (LL oder Bia), wobei die Anzahl Teilnehmer entscheidet, wer den Bus zur Verfügung hat.
- Über allfällige Anfragen zur Benützung, ausserhalb der oben erwähnten Richtlinien, entscheidet der Vorstand.
Fahrer
- Mindestens 3 Jahre im Besitz des Führerausweises (Personentransport).
- Der Fahrer ist verantwortlich, dass alle Personen die Sicherheitsgurte anlegen.
- Eintrag ins Fahrtenbuch.
- Bus gereinigt (innen & aussen) und vollgetankt retourgeben, resp. in die Garage stellen.
- Geschwindigkeits- und/oder Parkbussen gehen zulasten des jeweiligen Fahrers.
- Bei Schäden/Unfall ist ein Protokoll zu erstellen und unverzüglich die verantwortliche Person zu benachrichtigen.
Übergabe des Buses
- Bei der verantwortlichen Person die Fahrt anmelden und den Busschlüssel abholen.